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   VG Hamburg, 13.09.2013 - 9 E 3452/13   

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VG Hamburg, 13.09.2013 - 9 E 3452/13 (https://dejure.org/2013,26919)
VG Hamburg, Entscheidung vom 13.09.2013 - 9 E 3452/13 (https://dejure.org/2013,26919)
VG Hamburg, Entscheidung vom 13. September 2013 - 9 E 3452/13 (https://dejure.org/2013,26919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 31 Abs 2 BauGB, § 15 Abs 1 BauNVO, § 80 Abs 2 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 80a VwGO
    Gebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; Asylbewerberunterkunft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung hinsichtlich Nutzungsänderung eines ehemaligen Schulgebäudes als Gemeinschaftsunterkunft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarverträglichkeitsprüfung bei typischen Störungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 313
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VG Hamburg, 13.09.2013 - 9 E 3452/13
    Sollte die Befreiung erforderlich und rechtswidrig sein, so folgt es aus einer entsprechenden Anwendung des § 15 BauNVO (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, 4 C 14/87, juris, Rn. 13).

    In diesem Fall, also bei der Annahme, dass das Vorhaben objektiv den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht, ist zu berücksichtigen, dass bei der entsprechenden Anwendung des § 15 Abs. 1 BauNVO unter Berücksichtigung der Interessenbewertung des § 31 Abs. 2 BauGB die Interessen des Bauherrn tendenziell ein geringeres Gewicht haben als bei der Beurteilung einer plankonformen Bebauung nach dem unmittelbaren Maßstab des § 15 Abs. 1 BauNVO (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, 4 C 14/87, juris, Rn. 13 ff.).

    Die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, sind dann gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989, 4 C 14/87, juris, Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 1 LA 184/06

    Vorliegen einer Abweichung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus VG Hamburg, 13.09.2013 - 9 E 3452/13
    Zwar ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass ein solcher Anspruch bestehen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1973, IV C 71.71, juris, Rn. 28; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.3.2009, 1 LA 184/06, juris, Rn. 14, m.w.N.; zurückhaltender: BVerwG, Beschl. v. 18.12.2007, 4 B 55/07, juris, Rn. 6).

    Ein gebietsübergreifender Schutz des Nachbarn vor (behaupteten) gebietsfremden Nutzungen im lediglich angrenzenden Plangebiet setzt allerdings den erkennbaren Willen des Plangebers voraus, dass Gebietsausweisungen in einem Bebauungsplan auch dem Schutz der jenseits der Gebietsgrenze liegenden benachbarten Bebauung dienen sollen (OVG Koblenz, Beschl. v. 2.7.2013, 1 B 10480/13, juris, Rn. 9; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.3.2009, 1 LA 184/06, juris, Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2001 - 7 B 624/01

    Antrag auf Erteilung eine Nutzungsänderungsgenehmigung ; Störungen und

    Auszug aus VG Hamburg, 13.09.2013 - 9 E 3452/13
    Dabei sind die von einer baulichen Anlage ausgehenden Störungen und Belästigungen nur insoweit auf ihre Nachbarverträglichkeit zu prüfen, als sie typischerweise bei der bestimmungsgemäßen Nutzung auftreten und von bodenrechtlicher Relevanz sind (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 5.5.2011, 10 L 358/11, juris, Rn. 41; OVG Münster, Beschl. v. 15.5.2001, 7 B 624/01, juris, Rn. 4 f., jeweils m.w.N.).

    Befürchteten Belästigungen kann nicht mit Mitteln des Baurechts, sondern nur im jeweiligen Einzelfall mit denen des Polizei- und Ordnungsrechts oder des zivilen Nachbarrechts begegnet werden (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 5.5.2011, a.a.O; OVG Münster, Beschl. v. 15.5.2001, a.a.O.).

  • VG Gelsenkirchen, 05.05.2011 - 10 L 358/11

    Erstunterbringungseinrichtung für Asylbewerber verletzt keine Nachbarrechte

    Auszug aus VG Hamburg, 13.09.2013 - 9 E 3452/13
    Dabei sind die von einer baulichen Anlage ausgehenden Störungen und Belästigungen nur insoweit auf ihre Nachbarverträglichkeit zu prüfen, als sie typischerweise bei der bestimmungsgemäßen Nutzung auftreten und von bodenrechtlicher Relevanz sind (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 5.5.2011, 10 L 358/11, juris, Rn. 41; OVG Münster, Beschl. v. 15.5.2001, 7 B 624/01, juris, Rn. 4 f., jeweils m.w.N.).

    Befürchteten Belästigungen kann nicht mit Mitteln des Baurechts, sondern nur im jeweiligen Einzelfall mit denen des Polizei- und Ordnungsrechts oder des zivilen Nachbarrechts begegnet werden (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 5.5.2011, a.a.O; OVG Münster, Beschl. v. 15.5.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG Hamburg, 13.09.2013 - 9 E 3452/13
    Zwar ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass ein solcher Anspruch bestehen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1973, IV C 71.71, juris, Rn. 28; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.3.2009, 1 LA 184/06, juris, Rn. 14, m.w.N.; zurückhaltender: BVerwG, Beschl. v. 18.12.2007, 4 B 55/07, juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Hamburg, 13.09.2013 - 9 E 3452/13
    Ein Grundstückseigentümer kann sich gegen ein Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück nur dann mit Erfolg zur Wehr setzen, wenn die Genehmigung dieses Vorhabens ihn in seinen eigenen Rechten verletzt, also gegen solche baurechtlichen Bestimmungen verstößt, die nach dem erkennbaren Willen des Normgebers ein subjektiv-öffentliches (eigenes) Abwehrrecht des betroffenen Nachbarn begründen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1986, 4 C 8/84, juris, Rn. 11; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.5.1990, Bs II 65/90, juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus VG Hamburg, 13.09.2013 - 9 E 3452/13
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004, 4 C 1/04, juris, Rn. 22, m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

    Auszug aus VG Hamburg, 13.09.2013 - 9 E 3452/13
    Zwar ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass ein solcher Anspruch bestehen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1973, IV C 71.71, juris, Rn. 28; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.3.2009, 1 LA 184/06, juris, Rn. 14, m.w.N.; zurückhaltender: BVerwG, Beschl. v. 18.12.2007, 4 B 55/07, juris, Rn. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine

    Auszug aus VG Hamburg, 13.09.2013 - 9 E 3452/13
    Ein gebietsübergreifender Schutz des Nachbarn vor (behaupteten) gebietsfremden Nutzungen im lediglich angrenzenden Plangebiet setzt allerdings den erkennbaren Willen des Plangebers voraus, dass Gebietsausweisungen in einem Bebauungsplan auch dem Schutz der jenseits der Gebietsgrenze liegenden benachbarten Bebauung dienen sollen (OVG Koblenz, Beschl. v. 2.7.2013, 1 B 10480/13, juris, Rn. 9; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.3.2009, 1 LA 184/06, juris, Rn. 14).
  • OVG Hamburg, 29.11.2006 - 2 Bs 148/06

    Verfahrensrecht - Streitwert von Baunachbarklagen

    Auszug aus VG Hamburg, 13.09.2013 - 9 E 3452/13
    Dabei folgt die Kammer der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, wonach der Streitwert für eine baurechtliche Nachbarklage in einem Hauptsacheverfahren einem Rahmen zwischen 7.500,-- und 30.000,-- Euro zu entnehmen ist (OVG, Beschl. v. 29.11.2006, 2 Bs 148/06, juris).
  • OVG Saarland, 05.12.1995 - 2 R 3/95

    Nachbarrecht; Wohncontainer; Asylbewerberunterkunft; Sozialer Zweck;

  • VG Hamburg, 12.02.2016 - 7 E 6816/15

    Zur Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für eine zentrale

    Dies setzt den erkennbaren Willen des Plangebers voraus, dass Gebietsausweisungen in einem Bebauungsplan auch dem Schutz der jenseits der Gebietsgrenze liegenden benachbarten Bebauung dienen sollen (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 13.9.2013, 9 E 3452/13, juris, Leitsatz 1 und Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 14.12.1973, IV C 71.71, juris, Rn. 28; OVG Koblenz, Beschluss vom 2.7.2013, 1 B 10480/13, juris, Rn. 9).
  • VG Hamburg, 09.03.2016 - 7 E 6767/15

    Zur Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für eine sog. Folgeunterkunft für

    Der Schutz auch eines Nachbarn vor einer der Planausweisung widersprechenden baulichen Nutzung auf einer angrenzenden, anders ausgewiesenen Fläche setzt allgemein den erkennbaren, rechtserheblichen Willen des Plangebers voraus, dass die jenseitige Gebietsausweisung bzw. Festsetzung in dem Bebauungsplan auch dem Schutz unmittelbar vor der Gebietsgrenze liegenden benachbarten Grundstücke und baulichen Nutzungen dienen soll (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 13.9.2013, 9 E 3452/13, juris, Leitsatz 1 und Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 14.12.1973, IV C 71.71, juris, Rn. 28; OVG Koblenz, Beschluss vom 2.7.2013, 1 B 10480/13, juris, Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 24.3.2009, 14 Cs 08.3017, juris, Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.3.2009, 1 LA 184/06, juris, Rn. 14).

    Die - wie dargestellt - aus den planerischen Festsetzungen, der Planbegründung und der Entstehungsgeschichte des Plans abzuleitende intendierte drittschützende Wirkung der in Rede stehenden Festsetzung bzw. das Berufen der Antragsteller hierauf stellt im Übrigen auch keine - wie die Antragsgegnerin meint (S. 15 des Schriftsatzes vom 6.1.2016) - "völlig neue Rechtsfigur" dar; der die Fläche einer planerischen Festsetzung übergreifende Drittschutz ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (VG Hamburg, Beschluss vom 13.9.2013, 9 E 3452/13, juris, Leitsatz 1 und Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 14.12.1973, IV C 71.71, juris, Rn. 28; OVG Koblenz, Beschluss vom 2.7.2013, 1 B 10480/13, juris, Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 24.3.2009, 14 Cs 08.3017, juris, Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.3.2009, 1 LA 184/06, juris, Rn. 14).

  • VG Hamburg, 28.10.2015 - 7 E 5333/15

    Zur baurechtlichen Unzulässigkeit einer geplanten sog. Folgeeinrichtung für

    Eine auch dem Schutz eines Nachbarn vor einer der Planausweisung widersprechenden Nutzung auf einer angrenzenden, anders ausgewiesenen Fläche setzt den erkennbaren, rechtserheblichen Willen des Plangebers voraus, dass Gebietsausweisungen bzw. Festsetzungen in einem Bebauungsplan auch dem Schutz der jenseits der jeweiligen Fläche bzw. Gebietsgrenze liegenden benachbarten Bebauung dienen sollen (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 13.9.2013, 9 E 3452/13, juris, Leitsatz 1 und Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 14.12.1973, IV C 71.71, juris, Rn. 28; OVG Koblenz, Beschluss vom 2.7.2013, 1 B 10480/13, juris, Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 24.3.2009, 14 Cs 08.3017, juris, Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.3.2009, 1 LA 184/06, juris, Rn. 14).
  • VG Hamburg, 06.11.2015 - 7 E 5650/15

    Ablehnung eines Eilantrags von Anwohnern gegen eine sog. Folgeeinrichtung für

    Eine auch dem Schutz eines Nachbarn vor einer der Planausweisung widersprechenden Nutzung auf einer angrenzenden, mit anderer Nutzungsart ausgewiesenen Fläche setzt den erkennbaren, rechtserheblichen Willen des Plangebers voraus, dass Gebietsausweisungen bzw. Festsetzungen in einem Bebauungsplan auch dem Schutz der jenseits der jeweiligen Fläche bzw. Gebietsgrenze liegenden benachbarten Bebauung dienen sollen (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 13.9.2013, 9 E 3452/13, juris, Leitsatz 1 und Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 14.12.1973, IV C 71.71, juris, Rn. 28; OVG Koblenz, Beschluss vom 2.7.2013, 1 B 10480/13, juris, Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 24.3.2009, 14 Cs 08.3017, juris, Rn. 29; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.3.2009, 1 LA 184/06, juris, Rn. 14).
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